Bewertung für Camping Walchensee
Nutzer dürfen Campingplätze mit Bewertungen beurteilen. Ein Recht auf Veröffentlichung einer Bewertung besteht nicht. Teilnehmen darf ein Nutzer nur, wenn er Urlauber auf dem betreffenden Campingplatz war. Ausgeschlossen sind: Nutzer, die Inhaber des Campingplatzes oder eines konkurrierenden Campingplatzes sind oder vom Campingplatz für die Bewertung beauftragt oder für die Bewertung vergütet wurden. Die Bewertung muss nach geltendem Recht seitens Nutzer inhaltlich beweisbar sein und darf keine Schmähkritik enthalten.
Der ADAC distanziert sich ausdrücklich von den Bewertungen und übernimmt hierfür keine Verantwortung. Bewertete Campingplätze können begründete Einwände adressieren an: campingfuehrer@adac.de oder mit der Funktion „Missbrauch melden“. Sodann prüft der ADAC die Bewertung nach oben genannten Verstößen und wird diese im begründeten Falle entfernen bzw. Anpassung vom Nutzer verlangen. Der Nutzer verzichtet auf eine Nennung als Autor. Mit der Abgabe einer Bewertung räumt der Nutzer dem ADAC das einfache, unentgeltliche, widerrufliche, sowie räumlich und zeitlich nicht beschränkte Nutzungsrecht (inklusive des Bearbeitungsrechts, soweit dies unter Wahrung der Bewertung erfolgt sowie des Übersetzungsrechtes) ein. Der ADAC darf das Nutzungsrecht an verbundene Unternehmen übertragen. Diese Nutzungsrechte sind ihrem Inhalt und Umfang nach auf das beschränkt, was für den Betrieb und die Erbringung der Leistungen vom ADAC notwendig ist.